Ansprechpartner

Hütten- und Arbeitsdienst
NEU 2026! Neuregelung Arbeits- und Hüttendienst
- Es sind insgesamt für Hütten- und Arbeitsdienste 10 Stunden zu leisten (bisher: 2x 5h Hütte + 4h Arbeitsdienst)
- Bedeutet, es gibt nur noch 1 Arbeitsdienst für Alles. Die Unterscheidung in Hütten- und Arbeitsdienst entfällt.
- alt: Hüttendienst bis zum Alter von 75 Jahren und Arbeitsdienst bis 65 Jahre.
- neu: Arbeitsdienst bis zum Alter von 70 Jahre. Ausnahmefälle: Erkrankung, Schwangerschaft, vereinbarte Sonderdienste oder Ähnliches. Im Eintrittsjahr ist kein Arbeitsdienst zu leisten.
- alt: 90 € für nicht geleisteten Arbeitsdienst + 100 € für nicht geleisteten Hüttendienst.
- neu: 150 € (150€: 10x15€/h)
- Die Abrechnung der geleisteten Arbeitsstunden wird über eBusy abgebildet.
- Es gibt im Frühjahr nur noch 1 Samstag als Arbeitseinsatz. Für diesen Arbeitseinsatz können bis zu 4h angerechnet werden.
- Es werden zusätzliche Sonderarbeitseinsätze angeboten.
- Es wird Arbeitsdienste für Auf- und Abbau bei Festen & Veranstaltungen geben.
- Das Staubsaugen der Halle wird als Arbeitsdienst von 4h gewertet.
- Die Patenschaften der Mannschaften für Feste & Veranstaltungen werden beibehalten und sind zusätzlich zu leisten.
- Der Hüttendienst findet nur wochentags Mo-Do statt.
- Die Zeit für den Hüttendienst wochentags ist 18-21h (3h).
- Am Wochenende an Spieltagen kann der Hüttendienst von 2 Personen durchgeführt werden.
- Die Zeit für den Hüttendienst samstags ist 12-18h (6h) und sonntags ist 10-16h (6h).
- Schwache Tage werden gesperrt (z.B. 1. Mai / Sonntage ohne Spiel)
NEU 2026! Erfassung von Arbeitseinsätzen über die eBuSy-App
- Arbeitseinsätze sind vom Mitglied selbst über die eBuSy-App zu erfassen
- Mitglieder erfassen ihre Arbeitsstunden per App und reichen diese zur Prüfung ein
- Administrator überprüft Daten und bestätigt oder lehnt ab
- Bestätigte Stunden werden automatisch mit erhobenen Arbeitsdiensten verrechnet
- Erfassung von Arbeitseinsätzen ausschließlich über die eBuSy-App
Anleitung Erfassung von Arbeitseinsätzen über die eBuSy-App
Hüttendienst
Jedes volljährige, aktive Mitglied (bis einschließlich 70 Jahre) kann seine Arbeitsstunden im Rahmen eines Hüttendienstes leisten.
Zeiten:
- Mo-Do 18-21h
- Sa 12-18h
- So 10-16h
- an Spieltagen können sich 2 Personen eintragen!
Der Hüttenordner enthält eine Mitgliederliste mit Kontaktdaten. Damit sollte die Übergabe (Kasse und Schlüssel) problemlos möglich sein. Bitte leisten Sie Ihren Dienst gemäß der aktuellen Hütten-Ordnung ab. Sollte ein Tag wegen Regens komplett „ins Wasser fallen“, zählt dies nicht als geleisteter Dienst. Gemeinsam suchen wir dann nach einer Ausgleichslösung.
In den Hüttenkalender kann man sich online eintragen.
Ansprechpartner Hüttendienst
Steffen Wintter
mailto:steffen.wintter@tsv-denkendorf.de
Arbeitsdienst
Jedes volljährige, aktive Mitglied (bis einschließlich 70 Jahre) kann seine Arbeitsstunden auch als Arbeitsdienst auf der Tennisanlage leisten.
Anmeldungen zum Arbeitsdienst, Fragen, Wünsche, etc. per E-Mail an:
mailto:gert.bollinger@tsv-denkendorf.de
Ansprechpartner Arbeitsdienst
Gert Bollinger
mailto:gert.bollinger@tsv-denkendorf.de
Ausgleich nicht geleisteter Stunden
Sollte jemand keine Arbeitsstunden leisten können oder wollen, stellen wir einen Ausgleich von EUR 15 pro nicht geleisteter Stunde in Rechnung.
Ausnahmefälle: Erkrankung, Schwangerschaft, vereinbarte Sonderdienste oder Ähnliches. Im Eintrittsjahr ist kein Arbeitsdienst zu leisten.
Bitte verstehen Sie das System als „faires Miteinander“. Wir haben ein gemeinsames Hobby – den Tennissport und unseren Club. Das funktioniert für alle Beteiligten nur, wenn auch alle gemeinschaftlich an einem Strang ziehen.

